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So wird Ihr Nettogehalt berechnet

Von Ihrem Bruttogehalt werden zunächst die Steuern und anschließend die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese Seite beschreibt sachlich, in welchen Schritten dieser Rechner vom Brutto zum Netto rechnet – in genau der Reihenfolge, in der die Beträge ermittelt werden.

Schritt 1: Bruttolohn

Ausgangspunkt ist Ihr Jahresbruttolohn. Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer auf Jahresbasis und teilt die Ergebnisse anschließend auf den gewählten Zeitraum (Monat oder Jahr) auf.

Schritt 2: Lohnsteuer (Programmablaufplan)

Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen berechnet (§ 39b EStG). In den PAP fließen unter anderem der Grundfreibetrag (2026: 12.348 €, § 32a EStG), die Steuerklasse und die Tarifzonen des Einkommensteuertarifs ein. Dieser Rechner setzt den PAP für 2025 und 2026 um. Wie sich die Steuerklasse auf den Abzug auswirkt, zeigt die Seite „Steuerklassen 1–6 erklärt“.

Schritt 3: Solidaritätszuschlag

Auf die Lohnsteuer kann der Solidaritätszuschlag anfallen (§ 4 SolzG, 5,5 %). Durch eine Freigrenze – 2026 bis zu einer Jahres-Lohnsteuer von 20.350 €, in Steuerklasse III bis 40.700 € – und eine anschließende Milderungszone entfällt er für die meisten Arbeitnehmer oder wird nur teilweise erhoben. Bei Kindern wird eine um die Kinderfreibeträge geminderte Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt.

Schritt 4: Kirchensteuer

Wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, kommt die Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern und 9 % in den übrigen Bundesländern.

Schritt 5: Sozialversicherung

Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen, jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze:

  • Rentenversicherung: 9,3 % (die Hälfte des Gesamtbeitrags von 18,6 %), bis 101.400 € (2026).
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (die Hälfte von 2,6 %, § 341 SGB III), bis 101.400 € (2026).
  • Krankenversicherung: 7,3 % (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %, § 241 SGB V) zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags (KVZ), bis 69.750 € (2026).
  • Pflegeversicherung: der Beitrag hängt von der Kinderzahl und dem Bundesland ab. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (§ 55 Abs. 3, § 58 Abs. 1 SGB XI); ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren verringert sich der Beitrag um je 0,25 Prozentpunkte; in Sachsen tragen Arbeitnehmer einen um einen Prozentpunkt höheren Anteil (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Bis 69.750 € (2026).

Gehaltsteile oberhalb der jeweiligen Grenze sind beitragsfrei.

Schritt 6: Nettolohn

Das Nettogehalt ergibt sich als Bruttolohn abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie der vier Sozialversicherungsbeiträge.

Rundung und Zeitraum

Die Jahreswerte sind maßgeblich. Die monatlich angezeigten Steuerbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden – wie beim amtlichen BMF-Rechner – auf den vollen Cent abgerundet; Bruttolohn und Sozialabgaben werden kaufmännisch gerundet. Dadurch sind geringfügige Abweichungen von einem exakten Zwölftel des Jahreswerts möglich.

Überblick

AbzugGrundlageBemessungsgrenze 2026
LohnsteuerPAP, Steuerklasse, Grundfreibetrag
Solidaritätszuschlag5,5 % der Lohnsteuer (mit Freigrenze)
Kirchensteuer8 % / 9 % der Lohnsteuer
Rentenversicherung9,3 %101.400 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %101.400 €
Krankenversicherung7,3 % + halber KVZ69.750 €
Pflegeversicherungje nach Kindern und Bundesland69.750 €

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge wird vom Brutto zum Netto gerechnet?

Zuerst die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan, dann der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, anschließend die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Das Netto ist der Bruttolohn abzüglich dieser Beträge.

Was ist der Programmablaufplan (PAP)?

Der Programmablaufplan ist der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte, amtliche Rechenweg für die Lohnsteuer. Dieser Rechner setzt den PAP für die Jahre 2025 und 2026 um.

Warum weichen die Monatswerte manchmal um einen Cent ab?

Die Jahreswerte sind maßgeblich. Die monatlichen Steuerbeträge werden wie beim amtlichen BMF-Rechner auf den vollen Cent abgerundet, sodass geringfügige Abweichungen von einem exakten Zwölftel entstehen können.

Bis zu welchem Einkommen werden Sozialbeiträge berechnet?

Bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen: 2026 liegen sie bei 101.400 € für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 € für die Kranken- und Pflegeversicherung. Gehaltsteile darüber sind beitragsfrei.

Welche Rolle spielt die Steuerklasse?

Die Steuerklasse beeinflusst nur die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs, nicht die Sozialabgaben. Eine ausführliche Übersicht bietet die Seite „Steuerklassen 1–6 erklärt“.

Berücksichtigt der Rechner den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?

Ja. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (KVZ) ist einstellbar; voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag des jeweiligen Jahres.

Mehr dazu: Steuerklassen 1–6 erklärt · Nettolohn in Zahlen.

Quellen: § 39b EStG, § 32a EStG (gesetze-im-internet.de), Programmablaufplan Lohnsteuer 2025/2026 (bmf-steuerrechner.de), § 4 SolzG, § 241 SGB V, § 341 SGB III, §§ 55, 58 SGB XI.

Diese Berechnung ist unverbindlich und dient nur zur Information. Die Ergebnisse sind Schätzwerte. Für eine individuelle Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.